Nachträgliche Dämmung der obersten Geschossdecke

Die Geschossdeckendämmung ist seit 2002 Pflicht für alle Wohngebäude. Das eine Dämmung des Spitzbodens mit Klemmfilz sinnvoll ist, ist ein weit verbreiteter Irrglaube, da die Wärme des Wohnraumes durch die oberste Geschossdecke dringt und sich auf dem meist ungenutzten Spitzboden sammelt. Dieser Wärmeverlust wird durch eine Dämmung der Geschossdecke verhindert und stellt in Zusammenhang mit einer Kern- und Dachschrägendämmung eine thermische Hülle um Ihren Wohnraum dar.

 

Bei einer zusätzlichen Dämmung des ungenutzten Spitzbodens wird das Astratherm-Steinwolle-Granulat einfach gleichmässig in den Hohlraum zwischen den Zangen verfüllt.

 

 

Wärmeschutz
Beträgt der U-Wert der Geschossdecke vorher
ca. 2,3 - 1,0 W/(m2K) so kann er durch die Dämm-
maßnahme auf ca. 0,2-0,1 W/m2K) gesenkt werden.
Dies bedeutet eine wärmetechnische Verbesserung
des Bauteils um ca. 70%

 


Wie bei der Dämmung des Fußbodens, werden bei der Dämmung der obersten Geschossdecke einzelne Holzbretter entfernt, um an den Hohlraum zwischen den sogenannten Zangen zu gelangen.

Der Einblasschlauch wird nun in die zu dämmenden Felder geschoben, die daraufhin vollständig mit Astratherm ausgefüllt werden. Abschließend werden die entfernten Holzbretter wieder befestigt.
 


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